Ich habe folgendes Testament vorliegen:
Wir die Eheleute a und b legen folgendes fest: Nach unserem Ableben soll unser Nachlass wie folgt vererbt werden, unsere Tochter y den halben Anteil an der Wohnung, sowie unser Sohn x den zweiten Anteil an der Wohnung. Unsere Tochter wurde bereits mit einer Schenkung von 155.000€ bedacht. Desweiteren setzen wir unseren Sohn x als alleinigen Erben unseres gesamten Anwesens in der Gemarkung Z ein, wobei wir bis zu unserem Ableben, die/der länger Lebende von uns in diesem Hause ein Wohnrecht behält. Die dann noch verbliebenen Hinterlassenschaften schreiben wir unseren Kindern zu gleichen Teilen zu.
Der Ehemann ist nun verstorben und hinterlässt die Ehefrau und die beiden Kinder x und y.
Der Erbschein wurde nun aufgrund gesetzl. Erbfolge beantragt, wegen der Formulierung "Nach unserem Ableben". Grundstücke, Barvermögen und Konten seinen immer beiderseitiges Vermögen gewesen.
Ich kann mich noch nicht so ganz damit anfreunden. Die Erben sind sich aber einig. Wie würdet ihr das sehen?
Vielen Dank für die Hilfe