Bei Beurkundung eines Bauträgerkaufvertrages war die Abgeschlossenheitsbescheinigung zum Aufteilungsplan noch nicht erteilt. In einer Nachtragsurkunde zum Bauträgerkaufvertrag wird nun der Vertragsgegenstand abschließend festgestellt und die Auflassung wiederholt.
Welches Auflassungsdatum wird jetzt im GB eingetragen das aus dem Bauträgerkaufvertrag oder das aus der Nachtragsurkunde oder beide?