Guten Morgen,
ich steh mal wieder vor einem etwas seltenen, aber für mein Verfahren wichtigen Problem.
Im Grundbuch ist ein Verfügungsverbot eingetragen. Eintragungsgrundlage ist ein Ersuchen der Flurneuordnungsbehörde. Die Eintragung gibt den Freistaat als Begünstigten an.
Eine Nachfrage beim Landratsamt (Flurneuordnung) ergab, dass das Verbot eigentlich die zum Freistaat gehörende Straßenbaubehörde vor Verfügungen schützen soll.
Das Eintragungsersuchen und demzufolge die Eintragung weisen auf diese Umstand jedoch nicht hin.
Bisher wurde nur das Landratsamt als ersuchende Behörde am Verfahren beteiligt. Jetzt kommen bei mir so leichte Zweifel an der Richtigkeit unserer bisherigen Verfahrensweise auf.
Zweifel ich zu recht?