Guten Morgen,
Erbengemeinschaft bestehend aus A, B und C im Grundbuch eingetragen. B und C sind die Verkäufer und A ist der Käufer. Diese sind lt. notariellem Inhalt im GB zu je 1/3 Anteil in ungeteilter Erbengemeinschaft eingetragen. Der Verkäufer (B und C) vertragen ihre Erbteile an dem in § 1 genannten Grundbesitz an den dies annehmenden Käufer zu Alleineigentum.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig (das Wort Auflassung wird erwähnt - als Überschrift) , dass das Eigentum an dem verkauften Grundbesitz von den Verkäufern auf den Käufer übergeht.
Die Verkäufer bewilligen und der Käufer beantragt, die Berichtigung des Grundbuchs von ...., das der Käufer alleiniger Berechtigter der vorstehend bezeichneten
Erbteile am Nachlass der .... bezogen auf den Vertragsgegenstand ist. Sie beantragen, den Eigentumsübergang in das GB einzutragen.
Ich bin doch nicht verpflichtet mir das Richtige rauszusuchen - wie gehe ich mit so einem Notar um????