Hallo liebe Forengemeinde,
Ich habe derzeit so meine Probleme mit einem Rechtspfleger des Familiengerichts. Da ich aber in diesem Bereich normalerweise nicht tätig bin wäre ich dankbar, wenn Ihr mir ein wenig Orientierung geben könntet, ob das so normal ist oder wie man hier am besten vorgeht. Ich entschuldige mich jetzt schon einmal für die Länge aber ich vermute, dass dies zur Einschätzung erforderlich ist.
Ich vertrete einen minderjährigen Erben. Die Mutter des minderjährigen hatte sich seinerzeit an mich gewandt um klären zu lassen, ob das Erbe werthaltig sei und welche Möglichkeiten es gäbe, ggfs. eine Haftung ihres Sohnes für Nachlassverbindlichkeiten zu beschränken.
Mit Rücksicht darauf, dass bei solchen Konstellationen ein Interessenkonflikt nie ganz auszuschließen ist habe ich ausdrücklich die Vertretung des Kindes (!) übernommen. Bei einer Vertretung der Mutter wäre ich bei Problemen ggfs. daran gehindert gewesen die zuständigen Behörden zu informieren da die im Rahmen des Mandates erhaltenen Informationen vertraulich sind.
Ich habe im Anschluss die Erbmasse gesichtet und konnte in der Messiewohnung (einem mit einem Vorhängeschloß gesicherten Keller mit Lattentür) nach drei Tagen Arbeit insgesamt 30.000 € auf einem Sparbuch sowie weitere € 4.000 in Briefumschlägen, Kulturbeuteln etc. sicherstellen.
Da ein ordnungsgemäßes Nachlassverzeichnis auch im Interesse meines Mandanten ist, hatte ich unmittelbar nach Erteilung des Erbscheins beim Familiengericht das Aktenzeichen abgefragt und um Übersendung des Vordrucks Nachlassverzeichnis gebeten. Weiterhin bat ich um Mitteilung, ob das Gericht Maßnahmen nach §§1666 ff. für notwendig halte, da die Mutter kurz vor Ende eines voraussichtlich erfolgreichen Insolvenzverfahrens steht.
Der Rechtspfleger antwortete mit einem (aus meiner Sicht wirren Schreiben). Er setzte eine Frist von zwei Wochen zur Ausfüllung. Außerdem teilte er mit, dass meine Beauftragung nur auf Rechnung gegen die Kindesmutter möglich gewesen sei (?), die Vergütung keine Nachlassverbindlichkeit sei (??) und nicht dem Kindesvermögen entnommen werden dürfe. Es folgten einige allgemeine Ausführungen zur Anlage nach §1642 bzw. §1649 sowie ein Hinweis, dass bei einer Überforderung der Mutter Maßnahmen möglich seien.
Hier ist mir zugegebenerweise eine Ungeschicklichkeit passiert. Da der Keller bis zur Decke mit Müll gefüllt war und die Sichtung insgesamt mehr als 10 Stunden an drei Tagen dauerte habe ich diese Frist überschritten ohne dies vorab mitzuteilen. Eine Kombination aus Arbeitsüberlastung und einem EDV-Problem bei der Erinnerungsfunktion. Der Rechtspfleger schickte daraufhin eine Erinnerung mit Frist 1 Woche. Diese Frist hielt ich ein und erstattete über das Ausfüllen des Verzeichnisses hinaus auch noch umfassend Rechenschaft über meine Tätigkeit und meine Maßnahmen während und nach der Sichtung und Sicherung des Erbes. Unter anderem habe ich das (noch auf den Opa laufende) Sparbuch aufgelöst und die gesamten Mittel auf einem gesonderten, auf meinen Mandanten laufenden, und gut verzinsten Anderkonto hinterlegt.
Ab jetzt wird es seltsam. Als nächstes bekam ich ein Schreiben, dass noch verschiedene Belege nachzureichen seien (ok) und dass das Gericht Maßnahmen nach §1667 Abs. 2 BGB für notwendig halte. Das Geld solle auf einem Sparbuch mit Sperrvermerk angelegt werden. Gleichzeitig wurde ein Zwangsgeld nach §35 FamFG angedroht. Das Schreiben, welches an mich (und nicht etwas an die Mutter als nach §1666 Verpflichtete) gerichtet war enthielt weder eine Erläuterung der Gründe für diese Entscheidung noch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Als Verwaltungsakt wäre das eindeutig rechtswidrig. Ist das im Bereich des FamFG so anders?
Ich habe dann ein telefonisches Gespräch mit dem Rechtspfleger geführt um die Luft zu klären und weil mein Mandant gerne einige Luxusgegenstände (Playstation, Markenjeans) und ein Taschengeld haben wollte. Der Rechtspfleger erklärte mir daraufhin, dass er die Wünsche für übertrieben halte und maximal € 1.000 für Anschaffungen genehmigen könne (?). Außerdem könne er ein "Taschengeld" von € 75 monatlich nicht befürworten. Es kämen maximal € 50 in Frage.
Meinem Verständnis nach beschränkt sich die Befugnis des Rechtspflegers nach §1666 ff. BGB auf den Schutz meines Mandanten vor Verschwendung durch die Eltern. Ist es tatsächlich normal, dass er dem Eigentümer des Erbes derart detaillierte Vorschriften macht, was dieser mit seinem Geld macht? Selbst wenn man dies über "die Mutter muss eingreifen" mittelt, erscheint es mit zweifelhaft ob wir hier auch nur in der Nähe einer "Vermögensgefährdung" sind.
Da die Familie keinen Ärger wollte habe ich im Anschluss trotz meiner Zweifel alles so fertig gemacht wie er es wollte und vorab per Fax + Brief zugeschickt. Als nächstes bekam ich ein Schreiben ich habe die Auflagen nicht fristgemäß erfüllt. Es wurde ein Zwangsgeld angedroht und mitgeteilt "es kommt nunmehr auch ein Entzug der Vermögenssorge in Betracht da sich zunehmend der Eindruck erhärtet, dass nicht zum Wohl des Kindes gehandelt wird". Wohlgemerkt, das Geld lag die gesamte Zeit sicher auf dem auf meinen Mandanten lautenden Anderkonto.
Nun gut, Fehler passieren. Die Post ist auch nicht mehr was sie mal war. Also Faxbestätigung des ersten Versands nebst einer erneuten Ausfertigung abgeschickt.
Als nächstes bekomme ich eine Aufforderung, ich solle (bei mir logischerweise nicht vorliegende) Kontoauszüge eines Kontos des Verstorbenen für den Zeitraum nach dessen Tod bis zur Kontoauflösung einreichen. Wenn dies fristgerecht geschehe "werde der Entzug der Vermögenssorge sowie die Zwangsgeldandrohung einstweilen ausgesetzt". Auch dies natürlich wieder ohne Verweis auf Normen, Ermessensausübung oder Rechtsbehelfsbelehrung.
Soweit ich erkennen kann hat der Mann nicht zur Kenntnis genommen, dass seine Annahme einer Gefährdung auf einem tatsächlich nicht existenten Verstoß (keine Äußerung in der Frist) beruhte und macht jetzt einfach im Schema weiter. Auch besteht er darauf, seiner Meinung nach sei ich nicht für meinen Mandanten tätig (?) sondern tatsächlich für die Mutter. Deshalb verschickt er trotz inzwischen drei Hinweisen seine Aufforderungen und Androhungen konstant an mich (obwohl ich für die Mutter nicht empfangsbevollmächtigt bin) und will dann Sanktionen gegen die Mutter verhängen wenn ich nicht sofort tue, was er will.
Ich bin jetzt in einem gewissen Konflikt. Formell gesehen geht es mich nichts an, wenn er gegenüber der Mutter rechtswidrig handelt. Sanktionen gegen diese würden aber natürlich auch meinen Mandanten hart treffen.
Von daher meine Frage: Ist dieses Verhalten normal? Entspricht dies tatsächlich einer ordentlichen Amtsführung (Ich bin von Hause aus Insolvenzrechtler. Verfahrensnormen des FamFG sind nicht wirklich mein Gebiet)? Was könnte man hier tun um das Ganze wieder in ordentliche Bahnen zu lenken? Ich hätte hier schon ein paar deutlich Worte (insbesondere da er konstant mein Handeln für meinen Mandanten in Zweifel zieht und insinuiert, ich würde kollusiv mit der Mutter zusammenwirken). Ich bin hier emotional kurz vor einer Anzeige wegen Beleidigung bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde muss aber angesichts seines bisherigen Verhaltens befürchten, dass er dies dann an der Mutter auslässt.
Hilfe? Und Entschuldigung wegen der Textwand