1929 wurde ein Erbbaurecht für 30 Jahre bestellt. 1997 wurde hier von eine Rechtspfleger das Erbbaugrundbuch mit seinem Inhalt wieder angelegt und eine Erbengemeinschaft in Abt. I eingetragen. Ein Vermerk warum die Wiederanlegung erfolgt ist, ist nicht vorhanden.
Die Erbengemeinschaft beantragt nun Grundbuchberichtigungen aufgrund von eingetretenen Erbfolgen.
Die Stadt als Grundstückseigentümerin beantragt die Löschung des Erbbaurechts gem. § 23,24 GBO, da Zeitablauf eingetreten ist.
Es ist noch dazu zu sagen, dass das Grundstück in Volkseigentum überführt wurde. Der Rechtsnachweisträger bzw. das genaue Datum kann nicht ermittelt werden.
Ist hier das Erbbaurecht wirklich erloschen oder ist gem. § 5 EGZGB iVm § 112 SachenRBerG Gebäudeeigentum entstanden?