Erstmal vielen Dank.
Mein Aufgebotsverfahren läuft und wenn es gut läuft, wird der verschwundene Brief für kraftlos erklärt und ein Ausschließungsbeschluss erlassen.
Ich dachte, dass der rechtskräftige Ausschließungsbeschluss zur Löschung der Grundschuld im Grundbuch ausreichen würde und dass es daneben keiner weiteren Löschungsbewilligung des "Buchberechtigten" bedarf. Der "Buchberechtigte" wäre ja auch nur dann tatsächlich berechtigt, wenn er den Brief vorlegen könnte, was bei einem "kraftlosen Brief" ja nicht mehr geht.