Die 88-jährigeLebensgefährtin des 90 jährigen Betreuten A ist verstorben und hat 4 Wochen vor ihrem Tod im Krankenhaus ein Testament aus 3 nicht nummerierten Blättern „gekrizelt“,in dem sie u.a. ihre Haushälterin B zur Alleinerbin eingesetzt hat. Nur ein Blatt ist unterschrieben. Ob damit auch die Alleinerbeinsetzung der Haushälterin abgedeckt ist, ist nicht eindeutig, da gerade dieses Blatt nicht unterschrieben ist. Die Lebensgefährtin stand auch unter Betreuung. DieTestierfähigkeit ist nicht eindeutig geklärt.
Es liegt ein früheresnotarielles Testament aus dem Jahr 1995 vor, in dem sie ihren Lebensgefährten Aeingesetzt hat.
Es soll jetzt ein sog.Auslegungsvertrag zwischen A, vertreten durch den Betreuer, und der HaushälterinB notariell abgeschlossen werden, in dem vereinbart bzw. ausgelegt wird:
A ist Alleinerbe.
Die Haushälterin B erhält das Wohn- und Geschäftshaus mit einem Wert von 600.000.--€.
A bekommt hieran den Nießbrauch auf Lebenszeit.
Neben dem Wohn- und Geschäftshaus ist noch Geldvermögen von 250.000.--€ vorhanden.
Kann ein solcher Auslegungsvertrag betreuungsgerichtlich genehmigt werden ?