Hallo liebe Kollegen,
Angelegenheit im schriftlichen Antragauf BerH lautet: „Erbrecht, ich habe anscheinendLand geerbt und bin mir da nicht sicher ob das echt ist und was ich tun muss“
Auf Zwischenfragen stellt sichdie Angelegenheit wie folgt dar:
Die Ast´in erhielt von einem Agrarunternehmen ein Schreiben, aus dem sich ergibt, dass diese Pächter einesGrundstücks sind, wo die Erben bisher unbekannt waren. Die Pacht wurde jährlich hinterlegt. Nunmehr wurden die Erben (Erbeserben und Erbeserbeserben) ermittelt und das Agrarunternehmen hat alle Erben angeschrieben u.a die Ast´in. Das Agrarunternehmenmöchte entweder den Pachtvertrag mit den Erben neu schließen oder alternativdas gepachtete Grundstück erwerben.Aufgrund dieses Schreibens möchtedie Antragstellerin Beratungshilfe, da sie weder weiß, ob das Geschriebene echtist noch ob sie wirklich Erbin ist. Kontakt zu den weiteren Erben hat sie nicht und kennt diese auch nicht.
Selbst irgendetwas unternommen hat sie nicht, da sie nichts falsch machen möchte.
Bedürftigkeit liegt vor. Aber ich sehe hier kein rechtliches Problem, was zwingend anwaltliche Beratung erfordert. Sie ist ja in keiner Weise durch irgendetwas in ihren Rechten beeinträchtigt. Das Schreiben ist m.E. lediglich ein Informationsschreiben. In dem Schreiben ist eineTelefonnummer des Absenders und der Verwahrstelle, wo das Geld hinterlegt ist, angegeben. Zumindest da mal anrufen, kann doch von der Ast´in erwartet werden. So könnte sie die Echtheit selbst herausfinden, oder? Auch kann sie zu den anderen Miterben Kontakt aufnehmen, Adressen wurden ihr mit einem Erbspiegel übersandt.
Und ob sie tatsächlich Erbin ist, kann auch kein Anwalt bestätigen. Dazu müsste sie ja im Besitz aller erforderlichen Geburts- und Sterbeurkunden sein, damit der Anwalt das prüfen kann.
Ob ein Erbschein bereits vorliegt, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich und ob einer existiert, weiß die Ast ´in vermutlich auch nicht. Aber auch hier könnte sie sich beim Nachlassgericht schlau machen.
Was sie hinsichtlich ihres Erbrechts am Grundstück unternehmen muss, bedarf es dazu zwingend anwaltlicher Beratung? Auch das kann man doch selber unproblematisch herausfinden oder bin ich da zu kleinlich?
Oder kann Beratungshilfe gewährt werden, da die Erbfolge unklar bzw. kompliziert ist oder bezüglich des Angebotsschreibens, ob Pacht oder Verkauf ratsam wäre?