Halli hallo,
ich hab mal wieder einen Fall, bei dem ich nicht weiterkomme.
Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO, der Ehegatte des Schuldners soll nicht berücksichtigt werden wg. eigenem Einkommen.
Normalerweise gehe ich dem Fall so vor:
Bedarf der unterhaltsberechtigten Person= entsprechende Regelbedarfsstufe (üblicherweise 2) + Zuschlag nach BGH (v. 5.4.05, VII ZB 28/05) 40% + antl. Kosten von Unterkunft und Heizung*
* Hier mache ich eine Vgl.-Berechnung: was wäre angemessen für eine Person (=Schuldner = bereits in dessen Freibetrag nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO enthalten) und was wäre angemessen für 2 Personen? Die Differenz nehme ich als das, was zum Bedarf des Ehegatten gehört, weil dieser Teil ja nicht im Freibetrag des Schuldners enthalten und somit grundsätzlich durch den Ehegatten zu tragen ist.
Jetzt habe ich in einem Verfahren erfahren, dass das Ehepaar nicht zur Miete wohnt, sondern in einem Eigenheim.
Ich weiß aber nicht, wie viele Kosten da monatlich anfallen, weil der Schuldner nicht mit mir reden bzw. schreiben mag (war eine nachträgliche Anordnung, daher mit vorheriger Anhörung).
Wie würdet ihr hier vorgehen? Kosten gar nicht berücksichtigen? Fiktive angemessene Miete berücksichtigen (derzeit mein Favourit)?
Bin für Anregungen aller Art dankbar!