Beantragt ist die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. Die Forderung wird auf zwei Grundstücke verteilt.
Ich würde den Antrag so verstehen, dass an jedem Grundstück eine Zwangssicherungshypothek in der zugeteilten Höhe einzutragen ist.
Oder werden beide Grundstücke mit einer Zwangssicherungshypothek belastet und der Betrag in Spalte 4 entsprechend zugeteilt?