Guten Morgen,
ich habe folgende Konstellation:
Die Betreuung wird geführt von Frau Z. als Mitarbeitern des Vereins XYZ in A-Dorf. Sie teilt mit, dass der Betroffene "einen Betreuerwechsel zum Verein XYZ in B-Stadt wünscht". Es liegt ein Schreiben des Betroffenen bei, wonach er einen Betreuerwechsel hier beantragen möchte. ("Weil ich zum XYZ B-Stadt gehe.")
Abgesehen von den Formalien (kein Antrag des Vereins, sondern nur Schreiben des Betreuers pp) frage ich mich nach der Zuständigkeit. Ich sehe nicht klar einen Fall des § 1908b BGB. In diesen Fällen geht es ja primär darum, dass der Verein als Arbeitgeber ein Weisungsrecht bezüglich seiner Mitarbeiter hat. Hier handelt es sich aber um zwei verschiedene, jeweils selbstständige Vereine. Ist mir so noch nicht untergekommen.
Euch allen eine schöne Woche
Adele