Im Grundbuch wurden 2012 2 Grundstücke auf ein neues Blatt übertragen. In Abteilung 1 wurde in Spalte 3 jedoch nur die BVNr. 1 aufgeführt.
Ich gehe davon aus, dass das Eigentum an BVNr. 2 trotzdem übergegangen ist, da sich ja die Eintragung des Eigentümers immer auf den ganzen Grundbuchbestand auf dem Blatt bezieht. Ich würde daher die Eintragung in Spalte 3 und 4 nur ergänzen (Auflassung bezieht sich richtig auch auf BVNr. 2).
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