Wieder eine Frage:
Im TV-Zeugnis steht, dass TV gem. § 2222 BGB angeordnet ist.
Gilt das erteilt TV-Zeugnis auch als Nachweis für den Nacherbenvollstrecker oder muss ein weiteres TV-Zeugnis beantragt werden?
Muss die Anordnung der TV für die Nacherben ausdrücklich im Erbschein aufgeführt werden oder reicht es, wenn nur geschrieben wird:
Testamentsvollstreckung ist angeordnet ?
Danke für die Mithilfe