Hallo, leider habe ich diesbezüglich nichts im Forum gefunden und schieße einfach mal drauf los.
Wie ist es, wenn eine Gesellschafterliste mit nur einen Gesellschafter eingereicht wird. Muss die Prozentangabe trotzdem vorhanden sein oder nicht? In meinen Augen müsste es nach dem Gesetzeswortlaut auch bei nur einem Gesellschafter angegeben werden, aber grundsätzlich ist doch der Sinn und Zweck ein anderer, sodass diese Angabe doch nur bei mehreren Gesellschaftern Sinn macht.
Ich freue mich über jede Antwort, die mir etwas Licht ins Dunkle bringt.