Hallo!
Eine Damevon der Polizei rief mich vorhin an. Sie habe Bargeld eines Beschuldigten sowiedessen Kontoguthaben aus der JVA. Sie hat einen Beschluss des Amtsgerichts,durch welchen das Geld beschlagnahmt wurde. In den Gründen steht, dass vermutlichdie Voraussetzungen für die Einziehung des Geldes nach § 73 StGB vorliegenkönnten, da das Geld vermutlich aus der Straftat stammt.
Mit demStaatsanwalt hat sie telefoniert, der wusste allerdings auch nicht weiter wiemit dem Geld zu verfahren ist. Die Dame ist auch ratlos.
Die Frageist jetzt, ob das Geld hinterlegt werden kann. Ich mache Hinterlegung nochnicht lange und kenne Hinterlegung aus Vermögensabschöpfungen nur mittelsBeschluss in welchem diese direkt angeordnet ist.