Hallo,
ich habe folgendes Problem:
In einem Zwangsversteigerungsverfahren findet ein Termin zur weiteren Ausführung des Teilungsplans nach § 141 ZVG statt.
Sowohl im Stöber als auch im Dassler/Schiffhauer steht, dass die Gerichtskosten der nachträglichen Verteilung vorweg zu begleichen sind.
Welche Gerichtskosten sind das denn?
KV 2215 für das "normale" Verteilungsverfahren nach dem Wert, den ich jetzt verteile?
KV 2216 bezieht sich ja auf § 143, 144 ZVG und findet daher m.E. keine Anwendung.
Und weitere Möglichkeiten gibt es ja nicht...
Danke für Eure Meinungen!