Wenn ein Arzt die (erste) Leichenschau durchführt, wer ist Kostenschuldner der Rechnung?
Sofern von Interesse: Fall spielt in NRW.
Ist Kostenschuldner
- der Erbe
- der Bestattungspflichtige
- der Auftraggeber/"Rufer" des Arztes
- jemand anderes ?
Ich denke, der Erblasser dürfte ausscheiden und den Auftraggeber/"Rufer" kann ich mir auch nicht vorstellen.
Sind die Kosten der Leichenschau zwingender Bestandteil der Beerdigungskosten und von diesen nicht trennbar?
Mal abgesehen davon, dass ich auf Antworten grds. gespannt bin, vielleicht zum Hintergrund der Frage:
Mir als Nachlassgericht schickt ein Arzt seine Rechnung über die Leichenschau mit der Bitte um Zahlung durch das Gericht . Da er meinen Hinweis, dass das Gericht die Rechnung nicht bezahlt offenbar nicht verstanden hat oder nicht verstehen will, liegt mir mittlerweile eine Mahnung vor
Ein Antrag auf Nachlasspflegschaft ist nicht gestellt und auch keine Akteneinsicht beantragt (mE auch nicht konkludent).
Mir kamen, weitergedacht, die Fragen nach dem Kostenschuldner, nach der Eingruppierung der Art der Verbindlichkeit usw., denn daraus könnte man die Frage nach dem berechtigten Interesse für die Akteneinsicht oder das Antragsrecht für eine Gläubigernachlasspflegschaft ableiten.