Hallo, liebe Mitstreiter!
Mir liegt (erstmals) ein Antrag auf Bescheinigung nach Art. 53 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (§ 1110 ZPO) vor.
Bislang hatte ich nur Anträge auf Bescheinigungen nach der Verordnung (EU) Nr. 805/2004 (§ 1079 ff. ZPO).
Jetzt stehe ich etwas auf dem Schlauch.
Da ich von Aktenbergen umgeben und leider einigermaßen unter Zeitdruck bin, wäre ich sehr dankbar, wenn mir vielleicht jemand kurz erläutern könnte, wo der Unterschied ist, was vielleicht ganz wichtig zu beachten ist und ob es auch für die hier beantragte Bescheinigung einen Vordruck (Anlage I zu der Verordnung) online gibt. Ich habe leider keinen finden können.
Die Klage war hier eingegangen am 07.01.2016. Die klagende GmbH ist ansässig in Deutschland, die beklagte, ursprünglich in Deutschland ansässige GmbH ist inzwischen als Ltd. im Vereinigten Königreich ansässig (so auch bereits im Urteilsrubrum), wo auch (aus dem Teilurteil vom 08.06.2018) vollstreckt werden soll.
Für Hinweise, Ratschläge, Anregungen etc. wäre ich sehr dankbar!