Guten Tag,
Folgender Fall, ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Alle bekannten Erben der 1. und 2. Erbordnung haben die Erbschaft aufgrund Überschuldung ausgeschlagen. Es ist bekannt, dass ein Haushaltskredit über 21.000 Euro offen ist. Die Akte ist hier bereits weggelegt.
Nun teilt mir die Hinterlegungsstelle eines anderen Amtsgerichts mit, dass die S-Bank einen Betrag in Höhe von 9.000 Euro hinterlegt hat. Ich soll prüfen, ob ich Nachlasspflegschaft einrichte.
Was würdet ihr machen?
Gruß Döner