Guten Morgen,
ich habe eine Nachlasspflegschaft.
Als Erbin wurde eine Erbin 3. Ordnung ermittelt, welche wiederum verstorben ist. Rechtsnachfolgerin steht fest, es gibt einen Erbschein.
Nunmehr sind Grundstücke im Nachlass. Es handelt sich um Acker- und Grünland.
Die Rechtsnachfolgerin der Erbin reagiert nicht.
Kann die Nachlasspflegschaft ohne Verwertung der Grundstücke aufgehoben werden?
Es ist noch Barvermögen da, das hinterlegt werden soll.
Nachlassverbindlichkeiten sind daher alle beglichen.
Lieber Gruß