Hallo!
Vielleicht ist es auch eine dumme Frage, aber ich hatte bisher nicht soviel mit Streitgenossen zu tun.
2. Instanz KGE lautet von den Kosten des Rechtsstreites tragen
Kl. zu 1. 35 %
Kl. zu 2. 55 %
Bekl. 10 %
Bekl. beantragt Kostenausgleichung
Frage:
Der Bekl. bekommt ja einen Erstattungsanspruch. Ich wäre jetzt pragmatisch herangegangen und hätte den EA gegen Kl. 1 wie folgt berechnet:
EA des Bekl. (gegen beide gesamt) x 0,35/0,9 = EA gegen Kl. 1
gegen den Kl. zu 2. entsprechend 0,55/0,9. Ich hab das Gefühl dass es falsch wäre. Müsste ich stattdessen die Kosten der einzelnen SGen aufdröseln und dann entsprechend verrechnen?
Danke für die Hilfe!