Guten Abend,
ich habe hier einen RA dem PKH bewilligt wurde allerdingst nicht über den Kosten eines Verfahrensbevollmächtigten 3400 hinaus, er hat entsprechend die PKH ausbezahlt bekommen.
Im KFA darf er ja nun alles geltend machen an Reisekosten, hat er auch.
Abziehen muss er ja nun die PKH Vergütung - allerdings hat er nur diese ohne der Gebühr des Verfahrensbevollmächtigten abgezogen. Das stimmt so doch nicht oder stehe ich auf dem Schlauch. Wenn er nicht die volle PKH Vergütung abzieht führt das doch dazu, dass er die RK über den Gegner + den Verfahrensbevollm. über die PKH erhalten würde, also doppelt.
Der Gegner weigert sich auch bzgl der RK bzw. ja meint eben "ja ein TV wäre günstiger gewesen". Schon klar aber der RA muss ja keinen TV engagieren (ich mein gut uns wars zu teuer, daher PKH eben nur in der Höhe eines Verfahrensbevollm.) aber ja die Klägerin wohnt eben weit weg, so ist das nunmal, oder?