Doppelvollmacht an Notar

  • Hänge mich hier mal dran: Bei mir wurde der nichtrechtskräftige Genehmigungsbeschluss auch dem Notar zugestellt. Dieser erklärt nun Rechtsmittelverzicht und bittet um sofortige Übersendung des Beschlusses mit RKV. Die RMB-Frist ist jedoch noch nicht abgelaufen. Da der Notar ja kein Beteiligter des Verfahrens ist, kann er auch nicht für alle Beteiligten wirksam den Rechtsmittelverzicht erklären, oder?

    Wurde für die Betroffene bei der Anhörung ein Verfahrenspfleger bestellt? Wenn ja, dieser hat auf jeden Fall ein Beschwerderecht und hat dem Notar sicher keine Vollmacht erteilt.

  • … und für d. Betreute kann der Notar auch nicht auf Rechtsmittel verzichten.

    Eine Doppelvollmacht ist keine umfassende Verfahrensvollmacht, sodass die Zustellung nicht an den Notar hätten erfolgen dürfen; die Doppelvollmacht berechtigt weder zu Einlegung von Rechtsmitteln, noch zum Rechtsmittelverzicht, sie berechtigt den Notar nur zur Empfangnahme der rechtskräftigen Genehmigung, zum Gebrauchmachen von der Genehmigung und zur Empfangnahme für den Vertragspartner.

  • … und für d. Betreute kann der Notar auch nicht auf Rechtsmittel verzichten.

    Eine Doppelvollmacht ist keine umfassende Verfahrensvollmacht, sodass die Zustellung nicht an den Notar hätten erfolgen dürfen; die Doppelvollmacht berechtigt weder zu Einlegung von Rechtsmitteln, noch zum Rechtsmittelverzicht, sie berechtigt den Notar nur zur Empfangnahme der rechtskräftigen Genehmigung, zum Gebrauchmachen von der Genehmigung und zur Empfangnahme für den Vertragspartner.


    :daumenrau

  • und wie verhält es sich mit § 11 FamFG? Könnte er nicht einfach als Vertreter auftreten? Eine Vollmacht kann ich ja ohnehin nicht verlangen.

    ein guter Notar würde sich eine entsprechende Verfahrensvollmacht der Beteiligten in der Urkunde geben lassen... vgl. meinen obigen Beitrag.:cool:

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