Hallo,
bei mir beantragt eine Bank einen Pfüb, der auf der ersten Blick normal aussieht, auch mit Zustellung nach § 840 ZPO. Gepfändet werden soll der Arbeitslohn. Als Drittschuldner wird aber eine Organisation genannt mit c/ o Iranisches Konsulat und der Anschrift in Frankfurt. Stöber, Forderungspfändung hält eine Zustellung an einen exterritorialen Ausländer (Rdnr. 41) nicht für zulässig. Danach dürfte ich den Pfüb ganz normal erlassen, aber die Zustellung müsste ich wohl ablehnen und auf die Zustellung im Parteibetrieb verweisen. Was meint Ihr ? Muss ich als Rpfl. das überhaupt prüfen ?