Hallo zusammen,
ich habe folgendes Testament vorliegen:
"... Aus der beiderseits einzigen Ehe mit meinem Ehemann X entstammen drei Kinder, nämlich A, B und C.
Ich bestimme meinen Ehemann X zum Vorerben.
Weiterhin bevollmächtige ich hiermit meinen Ehemann, unter unseren gemeinsamen Kindern den Nacherben zu bestimmen.
Das Kind unserer Ehe, das er zum Nacherben bestimmen möchte, muss nach seiner Ausbildung und seiner Persönlichkeit geeignet und willens sein, die Landstelle ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
Die Nacherbschaft soll mit der Vollendung des 25. Lebensjahres des Nacherben eintreten. ....."
Die Frau ist im Dezember 2018 gestorben. Die Kinder sind (A: 48, B: 45 und C: 44 Jahre alt) zu diesem Zeitpunkt alle über 25 Jahre alt.
So, nun war der vermeintliche Vorerbe (Ehemann X) da und wollte entweder einen Erbschein beantragen oder aber die Erbschaft ausschlagen.
Bei dem landwirtschaftlichen Betrieb handelt es sich nicht um einen Hof im Sinne der Höfeordnung.
Es stellen sich folgende Fragen:
Ist überhaupt Vorerbschaft eingetreten? Also ist das vom Ehemann X benannte Kind (in diesem Fall B) direkt Vollerbe geworden?
Ich danke euch für spannende Anregungen.
Viele Grüße
Gaiana