Es wurde vorläufige Betreuung für B angeordnet. Jetzt hat der vorläufige Betreuer in den
Unterlagen des Betreuten eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht von B für den
Neffen X gefunden. Es handelt sich um eine auf den Namen des Neffen X ausgestellte
Ausfertigung, die vom Notar entsprechend der Bestimmung in der General- und Vorsorgevollmacht
nicht dem Bevollmächtigte X, sondern dem Vollmachtgeber B ausgehändigt bzw.übersandt wurde.
Darf der vorläufige Betreuer jetzt diese Ausfertigung dem Bevollmächtigten X noch aushändigen ?
DieVollmacht ist nicht im Vorsorgeregister eingetragen.