Moin,
ich habe da mal was Tolles (Ironie):
Gerichtsvollzieher bekommt Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft wegen Urteil und KfB aus 2008. Schuldnerin kommt nicht. Eintragung ins Schuldnerverzeichnis wird angeordnet.
Widerspruch geht ein- Begründung: Insolvenz erfolgte 2006-2012 (mit Rechtschuldbefreiung) - Der Gläubiger der Forderung des Urteiles wäre Insolvenzgläubiger, denn die Forderung des Urteils ist aus 2005. Dies ist auch richtig, würde jedoch dann wohl nicht für den KfB gelten. Der Gläubiger wusste von der Insolvenz bisher nichts auch im Verfahren 2008 ist das Urteil ergangen ohne dass die Schuldnerin die Insolvenz erwähnte.
Jemand eine Idee hinsichtlich der Frage was die Schuldnerin nun tun sollte- es ist wahrscheinlich, dass sie in der Rechtsantragstelle aufläuft.
Gegen den Titel müsste ja die Vollstreckungsabwehrklage gehen, da es eine Insolvenzforderung war.
Auf KfB und allen Vollstreckungskosten wird sie wohl sitzen bleiben, oder?
Danke