Eigetragen ist eine Zwangshyp OHNE Zinsen, obwohl der Antrag auf Eintragung einer Zwangshyp mit
Hauptforderung iHv 3264,00,
aus dem Titel festgesetzte Kosten 537,-
im Titel festgesetzte Zinsen iHv 20,-,
die laufenden Zinsen auf die Hauptforderung
und die laufenden Zinsen auf die Kosten
gestellt.
Die Kollegin, die dies aufgrund Abteilungswechsels nicht selbst berichtigen kann, hat vergessen die jeweiligen laufenden Zinsen einzutragen.
Genau dieser Gläubiger vollstreckt nun aus dem fehlerhaften Recht und macht die lfd.Zinsen geltend. Im Rang davor sind 6 Zwangshypotheken eingetragen, danach keine. Es liegt bisher noch Kein Ersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts im GBA vor, aber bei ZVGericht ist der Antrag auf ZV gestellt vom obigen Gläubiger.
Kann ich, wenn der Gläubiger mir den Titel zur Änderung noch mal einreicht, die lfd Zinsen nachtragen in der Veränderungsspalte, oder muss ich einen Amtswiderspruch eintragen?
Vielen Dank für die Mithilfe.:)