Hallo,
ich habe eine kurze Frage und im Forum nichts gefunden:
Auf die jährliche Rechnungslegung wurde verzichtet, weil der Betroffene unvermögend ist. Zu Beginn hatte der Betroffene ein Girokonto mit wenig Kontoguthaben und nur geringe Einkünfte. Im Laufe des Verfahrens wurde das Konto durch die Bank aufgelöst, weil der Betroffene das Konto wiederholt überzogen hat. Er wird nun von seinem Vater unterhalten und das Kindergeld geht auch auf dessen Konto.
Jetzt fand ein Betreuerwechsel statt und ich frage mich, ob nun eine Schlussrechnung über den Betreuungszeitraum gelegt werden muss oder ob diese dann auch entbehrlich ist?