Hallo,
die Frage richtet sich vornehmlich an die hessischen Kollegen.
Es wurde flächendeckend der sog. "Digitale Servicepoint" eingerichtet und auf allen hessischen Gerichtsschreiben ist in der Fußzeile der Verweis auf die Internetseite und der zentralen Rufnummer zu sehen.
Die Aufgaben sind laut Internetseite https://justizministerium.hessen.de/service/digitaler-service-point :
1.
allgemeine fachliche Auskünfte zu justizspezifischen Themen von A bis Z, wie beispielsweise Betreuungsrecht, Nachbar- oder Vereinsrecht
2.
Benennung des für Ihr Anliegen sachlich und örtlich zuständigen Gerichts und der dortigen Fachabteilung samt der jeweiligen Öffnungszeiten
3.
Informationen zu den für Ihr Anliegen möglichen gerichtlichen Verfahren einschließlich der Aufklärung, welche Angaben zur konkreten Antragstellung im Einzelnen erforderlich sind und welche Unterlagen dazu bei dem zuständigen Gericht vorzulegen sind
4.
Auskünfte zu grundsätzlichen Verfahrensabläufen Bereitstellung und Übermittlung von Formularen auf elektronischem oder postalischem Weg sowie
5.
Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare;
6.
Hinweise auf Organisationen, die außerhalb von gerichtlichen Verfahren bei unterschiedlichen Anliegen weiterhelfen, wie beispielsweise Opfer- und Zeugenberatungsstellen oder Schiedsämter
7.
Auskünfte aus den jedermann frei verfügbaren Registern Informationen zu Berufszweigen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in Justiz und Justizvollzug Bestellservice für Informationsmaterialien rund um die Justiz
Bisher ist das Thema an mir vorbei gegangen.
Aber jetzt finde ich den Anspruch an diese Telefonauskunft schon recht sportlich.
Die Punkte 2, 4, 6, 7 gehen ja noch in Ordnung, da es sich um eine allgemeine Orientierungshilfe und Weitergabe von Infoblättern handelt.
Aber manche Sachen in Punkt 1, 3, 5 gehen stramm in Richtung Rechtsberatung.
Außerdem können die doch nicht am Telefon so tief in Materie einsteigen, dass sie wissen, welche Unterlagen für jegliches mögliches Verfahren allein aller 41 hessischen Amtsgerichte erforderlich sind. Wir alle wissen, dass jedes Amtsgericht einen eigene Handhabe bei Verfahren pflegt. Da ist doch in einigen Fällen Irreführung vorprogrammiert.
Dahingehend ist dieser Anspruch an die Leistungsfähigkeit der Telefonauskunft genauso fragwürdig, wie dieser neuen "Online Erbscheinantrag", mit dem sich die Landesregierung für ihre Bürgerfreundlichkeit rühmt. Dieser Antrag erstreckt ich über 12 Seiten. Und wenn man dann den Leuten sagen muss, dass sie trotzdem wegen der eV ans Gericht kommen müssen, werden sie stinkig. Wir sind unzufrieden, weil dieser Antrag zu 90% falsch ausgefüllt ist und/oder die Informationen aus der Sterbefallanzeige wiederholt, die Akte unnötig dick macht und insgesamt das ES Verfahren in keiner Weise vereinfacht.
Zurück zum Thema:
Wie ist denn dieser Service Point personell besetzt? Sind das Rechtspfleger oder Richter oder Anwälte?