Es gibt einen Sohn, der zu seinem Vater bereits langjährig keinen Kontakt mehr hat. Der Vater ist hoch über achtzig und in zweiter Ehe verheiratet. Der Sohn befürchtet, dass die jetzige Ehefrau testamentarisch zur Alleinerbin bestimmt wurde.
Wie kann er sicherstellen, dass er vom Erbfall Kenntnis bekommt. Er befürchtet, dass die Ehefrau als Erbin zum Zeitpunkt des Erbfalls gegenüber dem Nachlassgericht sagen wird, sie kenne den Aufenthaltsort des Sohnes nicht und es bestehe auch kein Kontakt, was zutrifft.
Gibt es eine amtliche Stelle (Standesamt der Geburt oder Nachlassgericht) bei der der Sohn seine Adresse und Kontaktdaten sicherheitshalber bereits vor Eintritt des Erbfalles eintragen lassen kann?