Guten Tag!
Ich bin gerade etwas ratlos, folgender Fall:
Ehegatten àEhefrau vorverstorben. Ehefrau hinterlässt 2 Testamente:
notarielles Testament 1: enthält nur ein Vermächtnis bezüglich der Grundstücke XY an den Sohn.
handschriftliches Testament 2: Gegenseitige Erbeinsetzung mit Ehemann ohne Schlusserben.
Beide Testamente wurden nach Ehefrau eröffnet.
Ehemann beantragt Alleinerbschein.
Ehemann verstirbt 3 Jahre später nach seiner Ehefrau. Ich–als Nachlassgericht- habe davon keine Kenntnis.
Jetzt, 13 Jahre später meldet sich die Gemeinde, dassForderungen gegenüber dem Ehemann bestehen. Ich kann recherchieren, dass der Ehemann als Alleineigentümer der Grundstücke XY im Grundbuch steht.
Was ist nun zu tun? Erben nach dem Ehemann ermitteln oderden Sohn nochmal auf das testamentarische Vermächtnis aufmerksam machen? Offensichtlich konnte vor 13 Jahren alles ohne Erbschein geregelt werden, sonst hätte sich beim Nachlassgericht ja jemand gemeldet.
Übrigens ist mir nicht klar, ob der Sohn auch der Sohndes Ehemannes ist!
Oder Akte einfach wieder weglegen?
Schöne Mittagspause und Danke fürs Antworten!