Nachtrag: Den Vermerk, dass er zwar dort wohnt, aber ein anderer Name am Briefkasten steht, würde ich mal ans Einwohnermeldeamt senden. Manches interessiert die ja auch.
Welche Rechtsgrundlage soll es dafür geben?
Zumindest in Hessen gibt es dafür sogar eine (ministerielle?) Anweisung, dass Erkenntnisse zu Meldedaten den Meldebehörden weiterzugeben sind.