Ich habe etwas länger Jura studiert. Auf mein Konto geht die erfolgreich angelegte Zwischenprüfung, das erfolgreich absolvierte Schwerpunktstudium und bereits der große Schein im Strafrecht. Bei mir hat der Studiumsabbruch hauptsächlich private und persönliche Gründe, über die ich auch nicht bereit war mich der Kommission zu öffnen. Ich habe daher - was definitiv mit eins der Kriterien war - mit dem Mangel an Praxisbezug und der Problematik, dass ich mich als Mensch schwer mit den „Volljuristen“ identifizieren konnte weil ich aufgrund gemachter Erfahrungen in meinem bisherigen Leben zu „bodenständig“ und realitätsnah dafür bin, argumentiert. Ob das jetzt das entscheidende Kriterium war oder mein Ergebnis im Einstellungstest oder mein souveränes Auftreten und meine Eloquenz im Interview kann ich nicht sagen. Fakt ist, ich wurde überall sofort genommen. (Bayern&Hessen Rpflg, Bayern Justizfachwirt). Ich vermute, dass es mein Auftreten war, dass sie überzeugt hat.
Ich "suche" nach Antworten die einen "Abbruch" nach noch weiter fortgeschrittenem Studium begründen würden... Oder eigentlich keinen Abbruch. Denn ich habe nicht abgebrochen, sondern alles fertig gemacht, aber es ist nicht das was ich unbedingt machen will in dem Bereich. Schwer zu formulieren
Hast du bis zum 2. Staatsexamen Jura studiert oder etwas anderes?