Überfall bei Versteigerungstermin

  • In der Tat eine interessante Frage, aber wenn der Rpfl die Flocken in seiner Obhut hatte und der Betroffene nicht den Zuschlag erhalten hat, muß der Rpfl einfach seine Geldbörse ziehen und dem Betroffenen seine Sicherheit wieder aushändigen, oder etwa nicht?

  • Zitat von Stefan

    Besucherkontrollen am Eingang der Gerichtsgebäude würde ich allerdings nicht schlecht finden.



    Ich hatte vor einigen Monaten im AG Offenburg a.M. zu tun. Dort gibt´s Personenkontrollen am Eingang des AG. D.h. konkret: Panzerglas, Metalldetektor, Taschendurchleuchtung, Funktionskontrolle von Handys und PDA´s.

    Wer sich allerdings durch irgendeines der vielen Fenster in dem vielflügeligem Gebäude gewaltsam Zutritt verschafft, kann aber wohl immer noch bewaffnet bis zum ZV-Raum vordringen.

    Also Personenkontrollen alleine sind m.E. nur Abschreckung für Menschen mit einem niedrigeren kriminellen Energieniveau, für die anderen bedarf es schon der Schaffung einer Rund-um-Hoch-Sicherheitszone. Ich schätze jedoch, dass hierfür im Allgemeinen keine finanziellen Mittel vorhanden sind.

  • Aus dem aktuellen Anlass nunmehr auch die Forderung des BDR:
    "Bare Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerung abschaffen!Bundesregierung ist aufgefordert, auf die Berliner Ereignisse mit einer Änderung des Zwangsversteigerungsgesetzes schnell zu reagieren!"

    zum vollständigen Artikel

  • Zitat von stolli

    Aus dem aktuellen Anlass nunmehr auch die Forderung des



    Man reibt sich verwundert die Augen über die schnelle Reaktion UND Onlineveröffentlichung :teufel: .

    Artikel: "Wer haftet für geraubtes Geld bei Zwangsversteigerung?"

    Darin findet sich folgender Passus:
    Zwangsversteigerungsverfahren birgen immer wieder Risiken, denen die Rechtspfleger, die die Verfahren leiten (§ 3 Nr. 1 i) RPflG), nicht immer gewachsen sind. So erreichte uns eine Meldung, wonach der zum Termin geladene Vollstreckungsschulder einer Zwangsvollstreckungssache am Amtsgericht Pankow/Weißensee ein Mikrofon samt Übertragungstechnik mit in das Gerichtsgebäude nahm, um das Geschehen dem vor dem Gerichtsgebäude parkenden Übertragungswagen zu übermitteln. Ein klarer Verstoß gegen § 169 GVG!

  • Ich lach mich schlapp. Der Justizwachtmeister sorgt dafür, daß die Gelder nicht abhanden kommen, weil Rechtspfleger ja zu dämlich dafür sind.
    Die Haftungsfrage dürfte tatsächlich so entschieden werden, daß das Land haftet, da Gewahrsam des Gerichts begründet wurde. Ob das Geld allerdings als hinterlegt gelten kann, bezweifle ich stark. Dazu hätte es einer Hinterlegungskasse bedurft.

  • Zitat von Harry

    Ich denke schon, das eine Bar-Sicherheitsleistung, wenn im Termin erbracht, als hinterlegt anzusehen ist. § 69 Abs. 3 S. 2 ZVG.



    Schliesse mich an. Wenn dem nicht so wäre, müsste das Gericht das Geld ja noch förmlich unter einem HL-Az hinterlegen bzw. der Ersteher müsste auch diesen Betrag verzinsen, weil die Verzinsung erst mit Hinterlegung mit Rücknahmeverzicht endet.

  • Schade, dass Ihr da etwas entgleist seid, das Thema ist eigentlich wichtig, wirft es doch ein bezeichnendes Licht auf das Ansehen unseres Berufsstandes. Ich bin selbst in Berlin Betroffener und finde es schlicht putzig, dass wir künftig durch die halbe Stadt fahren müssen, um unsere Termine zentral (12 AG'e) im zentralen Strafgericht abhalten zu dürfen. Klasse Sache! Anstatt den Unsinn mit der Sicherheitsleistung zu lassen und sich damit abzufinden, dass der Anteil der Wiederversteigerungen vielleicht steigt (welcher Bankenvertreter erklärt sich nicht mit einer verminderten Sicherheit einverstanden, wenn nur das Bargebot hoch genug ist???), schüttet man das Kind mit dem Bade aus: Was ist mit den Kollegen im Nachlass und noch mehr in der Vormundschaft oder der Rechtsantragstelle? Ich habe mich gleich mit dem Vorstand unseres BDR kurzgeschlossen, der mich beruhigte und meinte, nein, da passiert nichts, der Vorstand schreibt einen Brief an die Senatorin - toll! Vielen Dank, liebe Lobbyisten, das war mal wieder nichts! Ging in die Hose, wie vieles davor auch schon. Aber wir sind untereinander viel zu zersplittert, als dass eine effektive Vertretung unserer Interessen möglich wäre; jeder macht sein Ding und keiner denkt daran, dass wir letztendlich nur kleine P... sind, die die Drecksarbeit machen, die die Richter nicht mehr haben wollen, weil sie dabei richtig aufpassen müssen. Also sind wir dran und haben keinen Kopf mehr, uns um das richtige Ziel zu kümmern! Wir werden von unseren Verwaltungen gegängelt, werden unabsehbaren Gefahren ausgesetzt und müssen uns gegen Anschuldigungen zur Wehr setzen, die beim Richter schon von der Verwaltung mit Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit abgebügelt werden. Leute, wacht endlich auf!!

    Na ja, vielleicht ist es nicht ganz so schlimm, aber das musste mal gesagt werden.

  • Die "Erfahrungen" mit schwierigem Publikum werden zu nehmen. Durch Hartz IV und ähnliches wird die Vermögenslage immer schlechter, und im Gericht triffts es dann den/die Kollegen/in erste Tür rechts oder links. Solange nichts passiert, wird sich da rein gar nichts tun.

  • Zitat von holger

    Ich bin selbst in Berlin Betroffener und finde es schlicht putzig, dass wir künftig durch die halbe Stadt fahren müssen, um unsere Termine zentral (12 AG'e) im zentralen Strafgericht abhalten dürfen.


    Kein Rechtspfleger muß müssen. Er ist frei in der Wahl seines Terminsortes.
    Auch jeder einzelne Rechtspfleger kann seine Rechte gegenüber der Verwaltung wahrnehmen. Man muß es nur mal tun. Vielleicht folgen dann andere.

  • Lieber Stefan: Natürlich! Natürlich! Kann ich alles machen - kann ich auch sein lassen. Mir ging es mehr darum, dass wir jetzt mit zusätzlicher Fahrzeit (die Terminszeiten erhöhen sich um 50 %) immer noch unsere sonstigen Akten schaffen müssen. Tenor der Verwaltung: Da müssen wir jetzt alle durch! Ja - schönen Dank auch.
    Klar, kann ich meine Versteigerungen in irgendeinem Saal abhalten, mir einige Personenschützer eines privaten Wachdienstes hinzuziehen und Miete und Personalkosten vom Versteigerungserlös abziehen, waren ja notwendige Auslagen. Aber das löst doch nicht das Problem - oder?

  • Zitat von holger

    Aber das löst doch nicht das Problem - oder?


    Aber in einen zentralen Straftrakt zu fahren doch auch nicht, oder?
    Wenn Ihr das denn aber macht, wie können 12 Gerichte dort ihre Termine koordinieren? Wie kommen die Akten, Kommentare pp. dorthin?
    Ich finde das aberwitzig.
    Ich gebe Dir recht, daß mit der Sicherheitsleistung etwas passieren muß. Weiter oben habe ich bereits einmal Kartenzahlung vorgeschlagen, mit dem Gedanken, daß Betrug ziemlich sinnlos ist, da die Personalausweisdaten ja protokolliert werden.
    Über eine vollständige Abschaffung habe ich noch nicht nachgedacht. Kann man natürlich auch drüber diskutieren. Ob das dann kommt steht natürlich in den Sternen, denn auch da gebe ich Dir recht, eine Lobby haben wir nicht, ein BdR ist es jedenfalls für mich nicht.

  • Zitat von Kai

    Ich persönlich finde nicht, dass dieses Thema in Bezug auf Versteigerungen hier allzu tief öffentlich diskutiert werden sollte. W



    Das dürfte sicherlich bei zunehmender Diskussionsfrequenz in diesem Forum in Zukunft immer einmal wieder auftreten. Wäre es da nicht u.U. sinnvoll, die Beiträge nicht mehr der x-beliebigen Internetöffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?

  • ich hab da mit der "internetöffentlichkeit" keine sorgen. dass potentielle räubertypen in einem forum wie diesem mitlesen könnten, halte ich für lebensfremd.

  • 2003 gab es wohl schon einmal eine Initiative aus NRW zur Abschaffung von Barsicherheiten im Versteigerungsverfahren gegeben.


    Die Abschaffung von Barsicherheiten wurde damals angeblich von fast allen Ländern nach Befragung der gerichtlichen Praxis abgelehnt. Hauptargumente gegen eine Abschaffung der Barsicherheit: Jeder Gläubiger müsse kraft Gesetzes Bargeld annehmen, staatliche Stellen dürften dabei keine Sonderrechte haben und die Bieter abschreckenden Kosten der Schecks. Die Barsicherheit hat damals ca. 90 % ausgemacht.

    Auch die sog. Spielbanklösung (Bieter zahlen bei der Kasse vorher ein) wurde verworfen.

  • Zitat von oL

    dass potentielle räubertypen in einem forum wie diesem mitlesen könnten, halte ich für lebensfremd.



    :) :) Sorry, da kann ich mir ein lautes Lachen wirklich nicht verkneifen.:) Kennen Sie denn nicht die schon seit 2-3 Jahren andauernden Betrugsanbahnungen zum Geldwechsel- bzw. vorauszahlungsbetrug, die sogenannten Rip-Deals?

    Da suchen professionelle und mafiöse Strukturen gezielt im Internet, Zeitungsannoncen und anderen öffentlichen Datenquellen nach "Kunden", die offensichtlich über Vermögenswerte verfügen oder mit diesen geschäftlich vielfach zu tun haben.

    Geben Sie doch einfach einmal den Begriff "Rip-Deal" in eine Suchmaschine ein und lesen einmal ein paar auf die schnelle rausgepickte Seiten, wie z.B. diese Warnungen:

    Immobilienbörse Immowelt
    http://www.immowelt.de/immobilien/tri…orgetauscht.asp

    Wirtschaftsauskunftei ROBIN
    http://www.wirtschaftsauskunft-robin.de/betrug/geldwechselbetrug.html

    Rip-Deal-Aufklärungsgesellschaft
    http://www.ripdealfalle.net.tf/

    LKA-NRW
    http://www.lka.nrw.de/rip_deals.htm


    Ich glaube also daher das Gegenteil von dem was Sie meinen, nämlich: Es ist lebensfremd zu meinen, dass Räubertypen gerade in diesem Forum nicht mitlesen. Diese müssen dazu ja noch nicht einmal Mitglied sein, da sämtliche Beiträge "automatisch" im Internet von jeder x-beliebigen Suchmaschine gefunden und damit von Jedermann, auch Räubertypen, gelesen werden können.

    Ich wage sogar zu behaupten, dass durch diese automatische Bereitstellung der Forenbeiträge im allgemeinen Internet beizeiten "voll automatisch" erst Räubertypen auf Dinge aufmerksam gemacht werden, die sonst niemals etwas darüber in Erfahrung bringen könnten, wenn die Information im Forum nur Befugten (sprich geprüften Teilnehmern) zugängig wäre. Ich selbst bin vor einigen Wochen bei "irgendeiner Google-Recherche" auf "schön sortierte" Beiträge des RP-Forums gestoßen, obwohl ich danach gar nicht gesucht hatte. Aber in den Forentexten waren nun einmal auch die von mir eingegebenen Suchbegriffe vorhanden.

    Geben Sie doch einfach einmal zum Spaße die Suchbegriffe: Überfall Versteigerung oder Überfall Versteigerungstermin bei Google ein. In null-komma-nichts erhalten Sie genau diesen Diskussionszweig als allererste Fundstelle.

    Und noch ein Argument. Im Forum Immobiliendiskussion.de haben bei noch nicht einmal 700 Teilnehmern allein in den letzen 1,5 Jahren knapp Dutzend Kollegen mitgeteilt, dass sie konkrete Kontaktanbahnungen von Rip-Dealern erhalten hatten (als vorgetäuschte Suchinteressenten auf hochwertige Immobilienangebote).....Und wieviele Forenteilnehmer sind eigentlich aktiv und bereit so etwas überhaupt in schriftliche Sätze zu packen?

  • ok, aber man kann hier im forum nichts erfahren, was man durch bloßen einmaligen besuche eines versteigerungstermins bei dem entsprechenden AG nicht viel besser vor ort besichtigen kann. und solch eine sondierung vor ort hat sicherlich vor jeder kriminellen handlung stattgefunden, ohne dass sie durch forenbeiträge initiert worden sein dürften.

  • Zitat von oL

    ok, aber man kann hier im forum nichts erfahren, was man durch bloßen einmaligen besuche eines versteigerungstermins bei dem entsprechenden AG nicht viel besser vor ort besichtigen kann



    Ja oL, dem stimme ich im Kern voll zu. Jedoch ging meine Argumentation ursprünglich ja auch an Kai "Zitat von Kai
    Ich persönlich finde nicht, dass dieses Thema in Bezug auf Versteigerungen hier allzu tief öffentlich diskutiert werden sollte."

    Es ist ja letztlich lediglich eine grundsätzliche Frage, ob man möchte, dass in einem Forum die Inhalte diskret sind (=geschlossenes Forum) oder die Personen (=anonyme Teilnehmer) oder beides bzw. keines davon.

    Ich finde man sollte sich als Teilnehmer eines Forums stets bewusst sein, auf welchem "Spielplatz" man sich eigentlich befindet, wo genau dessen Grenzen sind und welche Reichweite (sprich Konsequenzen) die eigenen Aussagen unter diesen Voraussetzungen überhaupt haben können.

    Beispiel: Ein offen lesbares Forum, das gut läuft wie das Rechtspflegerforum hat durch die Bereitstellung seiner Beiträge im allgemeinen Internet zum Einen den Vorteil, dass mehr Aufmerksamkeit erzeugt wird und die Teilnehmerschaft schneller wachsen kann, zum anderen wird die "Meinungsbildung" nach Außen deutlich multipliziert. Es bedeutet aber auch, dass verbale oder inhaltliche "Ausrutscher" auf ewig im Internet eingemeißelt sind. Sollten diese gar "zu kritisch" gegenüber externen Personen, Organisationen oder Institutionen formuliert sein, besteht die gute Chance "unerwartet" von Außen angegriffen zu werden, sowohl als Forenbetreiber, wie auch als hier anonymer Teilnehmer. Wollte man dem als Betreiber entgegen wirken ohne die allgemeine Publizierung einzuschränken, würde also eine inhaltliche Zensur notwendig.

    Einmal abgesehen davon, dass alle fachlichen Foren prinzipiell dem Risiko ausgesetzt sind als Ort der unerlaubten Rechtsberatung klassifiziert zu werden. Die eingeschriebenen Forenteilnehmer sehen das üblicher Weise immer etwas anders als manche weniger gut ausgelastete Juristen, die die Augen aufhalten um neue Aufträge an Land zu ziehen (siehe z.B. die Abmahnspezialisten). Da bieten sich Steilvorlagen wie die öffentliche Publikation von Forenbeiträgen eines Branchenforums geradezu ideal an.

    Mein Fazit lautet also diesbezüglich. Es ist prinzipiell völlig egal wie man sich forenmäßig organisiert, doch sollte man m.E. sowohl als Teilnehmer wie als Betreiber schon sehr genau wissen, welche Vor- und Nachteile damit jeweils verbunden sind.











Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!