Hallo liebes Forum,
ich habe einen Antrag des Verfahrenspflegers (Rechtsanwalt) vorliegen, mit der Bitte um Festsetzung des Verfahrenswertes von 25.625 EURO.
Der Verfahrenspfleger wurde in einem Genehmigungsverfahren bestellt. Er führt die Pflegschaft berufsmäßig und
anwaltsspezifische Kenntnisse wurden anerkannt. Meine Frage ist, nach welcher Vorschrift setze ich den Verfahrenswert fest
und welche Rechtsmittelbelehrung füge ich an.
Der Wert von 25.625 EUR ergibt sich aus dem Gegenstand. Es ging im Genehmigungsverfahren um die Bestellung einer Grundschuld am
Grundstück des Betreuten (Wert der Grundschuld 205.000 EUR) Da der Betreute Miteigentümer zu 1/8 ist, wurde der Wert auch nur über diesen
Anteil bestimmt (205.000 EUR : 8).
Vielen Dank für eure Hilfe!