Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen hinsichtlich der Sachwertermittlung.
Ich habe hier im Haus erst vor kürzerer Zeit mit Zwangsversteigerungssachen angefangen und stelle fest, dass es hier einen Sachverständigen gibt (dem ich auch schon den ein oder anderen Auftrag erteilt habe), der die Abschreibung nicht linear vornimmt, sondern nach der von Ross entwickelten Funktion.
Ich halte das eig. für verkehrt wg. §23 ImmoWertV und habe das auch mitgeteilt.
Der Sachverständige hat sich jetzt zurückgemeldet und ausgeführt, er schreibe nach Ross ab, weil die NHK 2000 "für das Modell nach Ross" entwickelt worden seien.
Unabhängig davon hat er gerade in einem Verfahren im Sachwertverfahren ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz nicht gesondert berücksichtigt. Nach entsprechender Rückfrage hat er mitgeteilt, dass alle Stellplätze zum Gemeinschaftseigentum gehörten und dass er einen Anteil am Gemeinschaftseigentum bereits berücksichtigt habe (was stimmt).
Wenn für das Sondernutzungsrecht ein gesonderter Wert angesetzt werden würde, würde eine Doppelberücksichtigung stattfinden...
Was meint ihr dazu?