Ich bräuchte mal Anregungen zu folgendem Sachverhalt:
Es liegt die Anmeldung einer neuen KG vor mit dem Gegenstand "Durchführung von Altersversorgungsmaßnahmen sowie Abwicklung von Pensionsansprüchen ehemaliger und aktiver Mitarbeiter der ... KG".
Wir sind uns hier nicht sicher, ob dies in der Rechtsform der KG möglich ist.
Gefunden habe ich nach erstem Suchen nur den Hinweis im Münchner Kommentar, § 45 VersAusglG, dass solche Pensionskassen vorherrschend als VVaG bestehen, aber auch als AG möglich wären.
Hatte jemand schon solche Fälle? Bin für jeden Denkantoß dankbar.