Hallo zusammen, ich habe als Grundbuchrechtspfleger folgendes Problem:
Es sind 5 Wohnungseigentumsrechteeingetragen. In den Blättern 1000 bis 1003 istEigentümer A, in Blatt 1004 ist Eigentümerin B eingetragen.
Nunmehr wird folgende notarielle Urkunde beim Grundbuchamteingereicht:
Eigentümerin B überträgt 50/1.000 Miteigentumsanteil vonihrem 200/1.000 Anteil in Blatt 1004 auf Eigentümer A. Auflassung wird erklärt,man ist sich darüber einig, dass der 50./1000 Anteil auf A übergehen soll. Eswird aber nichts darüber ausgesagt, welchem/n der in Blätter 1000 bis 1003eingetragenen Miteigentsumanteile des A dieser 50/1.000Miteigentumsanteil zugeschrieben werden soll.
Ist eine solche Auflassung ohne Zuordnung des übertragenen Anteils zu einembestehenden Miteigentumsanteil des Erwerbers überhaupt möglich?
Sodann erklären A undB in der Urkunde, dass auf dem belasteten Grundstück zu dem bisherigen Gebäudeein fertig gestellter Anbau mit drei weiteren Wohnungen hinzugekommen ist. Aund B erklären eine ‘Änderung/Erweiterung der bestehenden Teilungserklärung‘und bilden jetzt 8 Wohnungseigentumseinheiten.
In den bestehenden Blättern 1000 bis 1004 sind alle Miteigentumsanteilereduziert, es wird aber nicht erklärt, wohin die jeweils fehlenden Anteile gegangensind.
Kannich die ‘Änderung/Erweiterung derbestehenden Teilungserklärung‘ in den bestehenden 5 Blättern eintragen und 3neue Blätter anlegen oder kann/muss ich die 5 bestehenden Blätter schließen,das Grundstück mit den beiden Miteigentumsanteilen von A und B zunächst auf einneues Grundbuchblatt übertragen und sodann von dort aus 8 neue Wohnungsgrundbücher anlegen (7 Blätter im Eigentum des A, 1 Blatt im Eigentum der B)?
Es wird nur de Unbedenklichkeitsbescheinig des Finanzamtes hinsichtlich der Übertragung des 50/1000 Anteil von B auf A vorgelegt.
Muss nicht auch die UB hinsichtlich der geänderte Teilungserklärung eingereicht werde?
Vielen Dank für Eure Hilfe.