Hallo zusammen,
mir wurde eine Akte mit folgendem Problem vorgelegt.
Partei zahlt Raten, bisher sind 825,00 Euro eingegangen (bisher angefallene Verfahrenskosten: 1.512,78 Euro). Die Richterin hat wegen Nichtbetreibens des Verfahrens (6 Monate) verfügt, die Akte wegzulegen (§ 7 AktO).
VKH-Gebühren wurden schon an RA überwiesen. In der Akte liegt auch noch der Antrag auf Festsetzung der Wahlanwaltskosten.
Was passiert damit? ZdA?
Ratenzahlung einstellen per Beschluss?