Guten Tag,
ich habe einen Titel im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren aus dem Jahre 2014.
Noch, wie damals üblich, mit der Beschränkung von längstens 72 Monaten bzw. Vollendung des 12. Lebensjahres.
Laufender Unterhalt ab 01.01.2015.
Rückstände vom 01.02.2014 ab.
Antragsteller war das Land.
Jetzt erhalte ich einen Antrag vom Beistand des Kindes.
Dieser beantragt die Titelumschreibung vom 01.02.2016 bis 30.11.2019 auf das Kind.
Verwiesen wird auf die BGH Entscheidung XII ZB 62/14.
Als Begründung wird aufgeführt, dass ab 01.02.2016 keine Unterhaltsvorschussleistungen mehr geleistet wurde und ab 01.12.2019 der UVG Titel abgelaufen ist.
Ich hatte noch nie einen solchen Fall und bin mir auch nicht so sicher, ob der Titel, trotz dieser BGH Entscheidung, so einfach auf das Kind umgeschrieben werden kann.
Habt ihr Erfahrung mit solchen Anträgen ?