Guten Morgen an alle,
ich bin noch nicht allzu lange im Grundbuch tätig und derzeit auf Grund von Krankheit und Urlaub Alleinunterhalter bei uns am Gericht, daher würde ich gern hier um Hilfe bitten.
Folgender Fall:
Beantragt ist im Wege der Grundbuchberichtigung A und B in Erbengemeinschaft mit einem Anteil von je 1/2 (steht wortwörtlich so im Antrag) sowie eine AV für C einzutragen.
Im Grundbuch sind in Abteilung I eingetragen:
D zu 1/3
E zu 1/3
D, E und F in Erbengemeinschaft an 1/3 Anteil
Nun ist D verstorben und von A und B zu je 1/2 beerbt worden.
A und B schließen nun einen Kaufvertrag mit C ab. Der Kaufgegenstand ist im Vertrag wie folgt bezeichnet:
Die Verkäufer (A und B) verkaufen 1/3 Miteigentumsanteil sowie 1/3 Erbteil an 1/3 Miteigentum - also insgesamt 4/9 - als Erben nach D:
a) aus dem Flurstück X eine unvermessene Teilfläche von ca. 2000 qm
b) aus dem Flurstück Y eine unvermessene Teilfläche von ca. 6000 qm
c) aus dem Flurstück Z eine unvermessene Teilfläche von ca. 4000 qm
insgesamt ca. 12000 qm
an den dies annehmenden Käufer (C).
Bewilligt und beantragt ist, neben der Grundbuchberichtigung, zugunsten des Käufers eine AV im Grundbuch des in §... bezeichneten Kaufgegenstandes einzutragen.
Mein Problem ist nun, dass ich mich mit den Verkauf der Teilflächen irgendwie sehr schwer tue. Ist das denn so möglich ohne das E und F mitwirken? Und die Eintragung von A und B in Erbengemeinschaft mit einem Anteil von je 1/2 dürfte ja auch nicht zulässig sein oder?
Ich bedanke mich bereits jetzt für eure Hilfe!
Liebe Grüße