Guten Morgen
ich habe hier eine Sache auf dem Tisch, die ich so noch nicht hatte.
Das Jugendamt hat einen Pfüb im Februar erwirkt. Tituliert wurde ein mtl. Unterhalt von 400,00 €.
Nunmehr legt der Schuldner Vertreter eine Entscheidung vor, wonach der Titel abgeändert wurde. Es ist nur noch 200,00 € Unterhalt zu zahlen. Der Beschluss ist rechtskräftig. Es wird beantragt die Zwangsvollstreckung einzustellen.
1. ich denke, dass man nicht den ganzen Pfüb aufheben bzw. die Vollstreckung einstellen kann, sondern nur teilweise. Sodass man sagt: es darf nur noch wegen 200,00 € vollstreckt werden.
Auf rechtliches Gehör teilt nunmehr das Jugendamt mit, dass sie von den Unterhaltsabänderungsbeschluss noch gar nichts wussten. Sie haben Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.
2. Wie muss ich nun also mit dem Verfahren umgehen? Es liegt mir eine rechtskräftige Entscheidung vor. Ich weiß aber, dass versucht wird den Abänderungsbeschluss aufzuheben.