Eine siegelführende Bank bewilligt die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zulasten eines in ihrem Eigentum stehenden Grundstücks. Der Berechtigte stellt Eintragungsantrag.
Die Bewilligung enthält kein Datum sondern nur das Siegel der Bank und die Unterschriften zweier Bankangestellter.
Die Unterlagen werden von einem Notar in elektronischer Form über EGVP eingereicht.
Hierbei beglaubigt dieser die Übereinstimmung der eingereichten Datei (die Bewilligung) mit der Ihm vorliegenden Urschrift mit Datum und Unterschrift.
Kann man das Datum dieser Beglaubigung als Grundlage für die Eintragung nehmen (Bsp. Bezug: Bewilligung mit Beglaubigungsdatum vom 19.09.2019) oder muss die Bewilligung mit Datum vorgelegt werden?