Es liegt vor Kaufvertrag zwischen A und B.
Im Grundbuch X ist A als Alleineigentümer eingetragen, im Grundbuch Y ist eine GbR als Eigentümer eingetragen.
A ist mit weiteren Personen Gesellschafter dieser GbR.
Jetzt soll "eine Vormerkung gem. § 883 BGB" für B "am Kaufgegenstand" (Grundbuch X und Grundbuch Y) eingetragen werden.
Für Grundbuch X kein Problem.
Aber kann in Grundbuch Y eine Erwerbsvormerkung auf dem Gesellschaftsanteil des A überhaupt eingetragen werden? Kaufgegenstand kann hier ja nur der Gesellschaftsanteil des A sein.