Hallo ihr Lieben J
Vielleicht könnt ihr mit helfen. Ich habe gerade das Pensum eines Kollegen übernommen und bin auf folgendes Problem gestoßen:
K = 100% der Kosten
In der Klageschrift ist B mit Wohnort am Prozessgericht (X) aufgeführt. B beauftragte einen Rechtsanwalt aus Y.
Der Rechtsanwalt aus Y macht nunmehr Reisekosten zum Prozessgericht in X geltend und trägt vor, dass B (selber RA) zum Zeitpunkt der Klageerhebung eine Kanzlei in X und eine Nebenstelle der Kanzlei in Y hatte. Nach Vortrag seines PB ist B bereits vor Klageerhebung aus privaten Gründen nach Y gezogen.
In dem Zuge hat B auch seine Organisationsstrukturen der Kanzleien intern so gestaltet, dass er sich hauptsächlich in Y und nur noch gelegentlich in X aufgehalten hat. Dies hat mitlerweile auch Niederschlag darin gefunden, dass B auch berufsrechtlich die Kanzlei in Y zu seiner Hauptstelle gemacht hat.
KV hat nichts dazu gesagt.
Mein Vorgänger hat die beantragten Reisekosten antragsgemäß festgesetzt.
Nunmehr hab ich die Beschwerde des KV auf dem Tisch, der sich darauf beruft, dass B einen Zweitwohnsitz in X hat und somit ein ausreichender Informationsaustausch zwischen B und einem PB in X gewährleistet wäre.
BV trägt zur Beschwerde nur vor, dass B keinen Zweitwohnsitz in X hat.
Bevor ihr euch von meiner Meinung beeinflussen lasst, frage ich euch lieber direkt: Wie würdet ihr das sehen?
Vielen Dank im Voraus J