Mein Eigentümer erklärt in der Teilungserklärung:
Jeder Eigentümer ist berechtigt, sein Eigentumsrecht nebst Sondernutzungsrecht nach seinen Wünschen um- oder auszubauen und zwar auch dann, wenn dadurch in das Gemeinschaftseigentum eingegriffen wird, sofern die übrigen Wohnungseigentümer hierdurch nicht unzumutbar auf Dauer benachteiligt werden. Die Eigentümer sind insbesondere berechtigt, auf Pkw-Stellplätzen Carport-Anlagen zu errichten.
Der Eigentümer sind befugt, hierzu Gemeinschaftsleitungen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Leitung) zu verlegen, zu verstärken oder in anderer Weise zu ändern.
Bei baulichen Ausführungen sind die Eigentümer berechtigt, auch in tragenden Wänden, die Gemeinschaftseigentum sind, Mauerdurchbrüche vorzunehmen oder Durchbrüche scließen.
Kann sowas eingetragen werden ?
Danke für die Hilfe