Guten Tag ihr Lieben,
habe hier einen Widerspruch gem § 882d ZPO und gleichzeitig Antrag auf einstweilige Einstellung.
Ein Zahlungsbeleg über 59,00 € ist beigefügt.
Nach Einblick in die GV Akte wurde auch klar, dass die Forderung in Höhe von 59,00 € bestand.
Der Gläubiger teilte jedoch mit, dass im Rahmen des Widerspruchsverfahrens noch weitere Forderungen angefallen sind (GV Kosten).
Jetzt ist die große Frage:
Kann ich jetzt sagen: Okay, der Gläubiger ist vollständig befriedigt, da die Hauptforderung in Höhe von 59,00 € beglichen wurde oder sage ich Zurückweisung des Widerspruchs weil noch GV Kosten in Höhe von fast 70,00 € offen sind.