Ich habe leider schon wieder eine Frage. Zum geringsten Gebot hat die Stadtkasse eine Anmeldung getätigt, die im geringsten Gebot berücksichtigt wurde. Zuschlagsverkündungstermin ist in einer Woche wegen eins Antrags auf Vollstreckungsschutz. Jetzt erfahre ich, dass eine nachrangige Gläubigerin diese Forderung an die Stadt gezahlt hat. Ein Versagungsgrund nach §83 I 1 ist das doch nicht, oder?
Zuschlagsversagungsgrund
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Hatte den Fall so noch nicht. Was heißt denn erfahren, hast Du Belege? Schon einmal mit der Stadtkasse telefoniert? Wenn diese einstellt , hast Du auf jeden Fall einen Versagungsgrund.
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Die Stadtkasse betreibt nicht mehr, es war nur eine Anmeldung zum Termin. Die Stadtkasse selbst hat mir gesagt, dass sie nach dem Termin befriedigt wurde.
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Ok, hatte leider nicht richtig gelesen
M.E. kann das kein Zuschlagsversagungsgrund sein, da niemand beeinträchtigt. -
Danke, ich sehe das auch so. Die Versagung des Zuschlages wurde nach § 83 I 1 ZVG beantragt, da sich das geringste Gebot nach der Bietstunde geändert habe, die Ablösung wurde angemeldet.
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